BAG muss auf verschiedene Aufgaben verzichten

Bern, 26.02.2025 - Die Sparentscheide von Bundesrat und Parlament führen im Bundesamt für Gesundheit (BAG) zu Kürzungen. Bei der Umsetzung wird darauf geachtet, die Arbeiten und Grundleistungen für strategisch wichtige Bereiche weiter zu ermöglichen, wie der Digitalisierung, der Kostendämpfung und der Versorgungssicherheit, sowie der Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Gewisse Aufgaben kann das BAG ab 2026 indes nur noch reduziert wahrnehmen oder muss sie aufgeben. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 26. Februar 2025 über die Umsetzung der Sparentscheide informiert.

Bundesrat und Parlament haben in den letzten Monaten verschiedene Sparentscheide gefällt, die im Budget des BAG zu direkten Kürzungen führen. Zusätzlich laufen dieses Jahr befristete Ressourcen aus, die dem BAG zugesprochen wurden, beispielsweise jene zur Verbesserung der Systeme zur Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Für deren Weiterführung braucht es eine entsprechende Finanzierung. Dem BAG sind zudem in den letzten Jahren verschiedene neue Aufgaben aufgetragen worden, ohne gleichzeitig die Ressourcen dafür zu sprechen, etwa im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit. Die für diese strategisch wichtigen Bereiche nötigen Mittel müssen daher intern umverteilt werden. Das führt dazu, dass das BAG andere Aufgaben nur noch reduziert wahrnehmen kann oder aufgeben muss.
 
Um die strategisch wichtigen Bereiche und die dem BAG neu zugewiesenen Aufgaben und Gesetzesvorlagen sowie die Arbeiten zur Umsetzung von Volksinitiativen trotz allem wahrnehmen zu können, kommt es somit andernorts zu Kürzungen. Sie belaufen sich ab 2026 insgesamt auf 11 Millionen Franken pro Jahr. Die Kürzungen tangieren verschiedene Bereiche, mit denen das BAG bis anhin einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit leisten konnte.

Der Aufgabenverzicht betrifft z.B. die Datenbank für Kinderarzneimittel (SwissPedDose), die Weiterführung des Masterplans Biomedizinische Forschung, die Prävention am Arbeitsplatz, die Prävention in der Gesundheitsversorgung sowie die Gesundheitliche Chancengleichheit.

Zu Reduktionen kommt es z.B. im Bereich Strahlenschutz und Chemikalien sowie im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung bei der Überprüfung bestehender Leistungen mit dem Health Technology Assessment-Programm (HTA) sowie der Überprüfung von Medikamenten und der Aufnahme neuer Leistungen. Weitere Reduktionen gibt es bei der Umsetzung der nationalen Strategien betreffend Spital- und Pflegeheiminfektionen (NOSO), Impfungen (NSI) sowie sexuell übertragbarer Krankheiten (NAPS) inklusive bei der LOVE LIFE-Kampagne.

Der Verzicht auf gewisse Aufgaben führt zu einem Stellenabbau von 19,5 Vollzeitäquivalent (FTE), was in gewissen Fällen mit Kündigungen verbunden ist. Dem BAG ist es entsprechend wichtig, den Stellenabbau möglichst sozialverträglich mit einem Sozialplan umzusetzen.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat den Bundesrat über die Umsetzung informiert, das BAG die betroffenen Mitarbeitenden sowie die Sozialpartner.


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